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Jeder passiv Wahlberechtigte welcher sich zur Wahl stellt muss die Gelegenheit zu einer kurzen Selbstdarstellung erhalten, welche Name, Geschlecht, Beruf, eventuell Religionszugehörigkeit oder ethische Gesinnung, sozialer Stand und Aufgabenziele innerhalb des Vereins zum Inhalt hat.
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