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Religionsgemeinschaften, Parteien, Gewerkschaften, Genossenschaften, Verbände, Vereine, Versicherung usw. stellen Schutzgemeinschaften dar. Dabei ist es unwesentlich, ob sie amtlich, halbamtlich, gewerblich oder privat tätig sind. Vertreten sie doch alle die Interessen ihrer Mitglieder, Kunden, Mandanten, Auftraggeber o. Schutzbefohlenen. Zumindest sollte es so sein. Da die Praxis jedoch beweist, dass es nicht immer so ist, sind Alternativen etwas nahe Liegendes. Es wäre allerdings unsinnig, für gut Funktionierendes ein Konkurrenzwesen zu schaffen. Aber für enttäuschende Schutzgemeinschaften möchte der Binismus eine Innovation also eine Erneuerung, Verbesserung oder gar etwas völlig Neues zur Verfügung stellen. Hier bietet das Internet eine hervorragende Verbindungsplattform, weil es ausgesprochen preiswert ist, Mitgliedern dieser Schutzgemeinschaft in jeder Beziehung ihre volle Freiheit lässt und doch, durch schnelle, wie persönliche Kontaktmöglichkeit Rat, Tat, Schutz und Hilfe bietet, so wie es auf der Praxis - Seite des Binismus beschrieben ist.
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