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Die Mitarbeit im Verein geschieht freiwillig und kostenlos, dies gilt auch für die Mitarbeit der Vorstandsmitglieder. Eine Bezahlung setzt erst ein, wenn der Verein dazu fähig ist. Aufwendungen für den Verein werden, wenn sie im Vorfeld mit dem Finanzverwalter abgesprochen und genehmigt sind, selbstverständlich ersetzt.
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