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Die Kündigung eines Ratsvertrages ist nur möglich in beiderseitigem Einvernehmen oder im Fall von vereinsschädigendem Verhalten. Dann ist es möglich eine Kündigung durch Beschluss der Mitgliederversammlung und des Vorstandes wie auch des Vereinsrates mit einer vierfünftel Mehrheit, in allen Organen, zu erwirken.
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