§ 3.3.0. Vereinsrat

1. Der Vereinsrat.

Besteht anfänglich aus den Gründungsmitgliedern des Vorstandes und im Weiteren aus den Vorstandsvorsitzenden des Vereins welche, nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr im Amt, Entlastung  erhielten und so automatisch zum Vereinsrat wechseln und gegebenenfalls einen gesonderten Vertrag dazu mit dem Gesamtvorstand haben.
Es obliegt daher den wahlberechtigten Mitglieder des Vereins sich im binistischen Sinne Gedanken darüber zu machen, welche Elemente der Ausgewogenheit im Vereinsrat noch fehlen.
Ein guter Berufemix ist hier sicherlich erstrebenswert, in einem ausgewogenen Verhältnis von Akademikern und Nichtakademikern, Handwerkern und Büromenschen, Sozialhilfeempfänger und Unternehmer.

2. Sinn und Zweck des Vereinsrats.

Es soll keinesfalls auf die Erfahrung der Gründer und der nachfolgenden Vereinsvorsitzenden verzichtet werden. Die Ratsmitglieder sollen ihre Autorität nutzen den Zusammenhalt, die Kontinuität und Sicherung des Vereins zu gewährleisteten im Sinne der Satzung.

3. Der Vereinsrat hat eine Aufsichts- Beratungs- Kontroll- und Vermittlerfunktion.

a.)

b.)

c.)

d.)

e.)

f.)

g.)

Er bildet einen Schattenvorstand, um im Notfall, bei Bedarf, jederzeit, jedes Mitglied

des amtierenden Vorstandes ersetzen zu können, bis der Neugewählte die Arbeit aufnimmt.

Er hat die Aufgabe, auf Bitten hin, ausgleichend, beratend tätig zu werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vereins kommt ihm eine Vermittlerfunktion zu.

Jedem Ratsmitglied haben alle Türen und Belege des Vereins zur Einsicht offen zu stehen.

Mitarbeiter, Vereins-, oder Vorstandsmitglieder und Vertragspartner des Vereins die sich dieser Kontrollfunktion widersetzen sind sofort aus ihrer Tätigkeit für den Verein zu entlassen.
Dies kann notfalls vom einzelnen Ratsmitglied auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Jedem Ratsmitglied bleibt es überlassen, wem und wie es seine Erkenntnisse eröffnet.

4. Der Vereinsrat hat, vom Kontrollrecht abgesehen, keinerlei Weisungsbefugnis.

Praxis
Binistische Vereinigung e.V.

Letzte Änderung: 18.06.2007

Mailkontakt