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Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche durch Satzung, Recht und Gesetz geeignet sind, eine ordnungsgemäße Leitung zur Sicherung der Vereinsaufgaben und somit zum Wohl des Vereins, seiner Mitglieder und der, alle ihm anvertrauten, Menschen zu gewährleisten. Gleichfalls obliegt dieser Position die Fürsorge für die Mitarbeiter der Vereinsleitung, auf dass sie gut ausgebildet werden, motiviert sind und ausreichend Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten.
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