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Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche durch Satzung, Recht und Gesetz geeignet sind, eine ordnungsgemäße Leitung zur Sicherung der Vereinsfinanzen und somit zum Wohl des Vereins, seiner Mitglieder und aller, der ihm anvertrauten, Menschen zu gewährleisten. Gleichfalls obliegt dieser Position insbesondere die Fürsorge für die ihm anvertrauten Mitarbeiter des Vereins, auf dass sie gut ausgebildet werden, motiviert sind und ausreichend Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten.
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