§ 3.1.2 Beschlussordnungen
01.) Aktiv abstimmungsberechtigt sind alle Vollmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
02.) Jedes Vollmitglied hat eine Stimme pro Beschluss.
03.) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
04.) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
05.) Eine zahlenmäßige Eingrenzung für die einfache Beschlussfähigkeit besteht nicht.
06.) Satzungsänderungen benötigen eine Zweidrittel - Mehrheit.
07.) Beschlüsse zur Auflösung des Vereins benötigen eine Neunzehntel - Mehrheit.
08.) Zur Auflösung des Vereins bedarf es jedoch der Einstimmigkeit des Vereinsrates.
09.) Für Beschlüsse ist ausreichend Beratungszeit zu gewähren, im Normfall vier Wochen.
10.) Abstimmungen erfolgen namentlich, öffentlich und schriftlich.
11.) Abstimmungen erfolgen per Email, gegebenenfalls auch per Briefpost.
12.) Abstimmungsende ist 12:00 Uhr mittags zum festgelegten Datum.
13.) Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
Letzte Änderung: 18.06.2007
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