§ 3.0 Vereinsorgane

1. Die Mitgliederversammlung,

setzt sich aus den Vollmitgliedern zusammen und tagt ganzjährig im Internet.
Weitere Ausführungen siehe § 3.0.1-2

2. Der Vorstand.

Er leitet verantwortlich die vereinsarbeit und setzt sich aus Vollmitgliedern zusammen, welche jährlich neu, von der Mitgliederversammlung mehrheitlich dazu bestimmt werden.
Weitere Ausführungen siehe § 3.1.0-2

3. Die Kassenprüfung

setzt sich aus Vollmitgliedern zusammen, welche jährlich neu, von der Mitgliederversammlung mehrheitlich dazu bestimmt werden.
Weitere Ausführungen siehe § 3.2.0-2

4. Der Vereinsrat,

Besteht anfänglich aus den Gründungsmitgliedern des Vorstandes und im Weiteren aus den Vorstandsvorsitzenden des Vereins, welche, nach einem Geschäftsjahr im Amt, Entlastung  erhielten und möglicherweise einen Vertrag dazu mit dem Vorstand haben.
Weitere Ausführungen siehe § 3.3.0-2

Praxis
Binistische Vereinigung e.V.

Letzte Änderung: 18.06.2007

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