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Sie endet durch den Tod eines Mitglieds oder bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtsfähigkeit. Eine Kündigung hat nur rein dokumentarischen Wert jedoch keine weitere Auswirkung, insofern, als die Mitgliedschaft selbst zu nichts verpflichtet und Rechte nicht genutzt werden müssen. Die dem Verein, vom Mitglied, überlassenen Vermögenswerte verbleiben im Verein.
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