|
rein rechnerisch, also nicht bindend, die jeweils kleinstmögliche Währungseinheit, pro Lebenstag des Mitglieds und des Landes in dem das Mitglied im Verein ist. In allen EU - Staaten beträgt dies 0,01 €, also 1 Eurocent, pro Lebenstag des Mitglieds. Für juristische Personen zählen die Tage seit Bestehen.
|