oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke ist das Vereinsvermögen dem Kinderhilfswerk des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. in Köln, zweckgebunden zu Bildungsaufgaben, zu überweisen.
Kinderhilfswerk des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. Bundesgeschäftsstelle Hönninger Weg 104 50696 Köln
2.) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens
bedürfen der Einwilligung des Finanzamtes für den Fall, dass von dieser Verfügung durch Vereins- beschluss abgerückt wird.
3.) Als Liquidatoren
werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend bestimmt.