§ 1.1 Aufgabenstellung

1.) Aufgabe des Vereins ist ...

die Förderung des binistischen Gedankengutes. So wie dies in der,
unter www.binismus.de veröffentlichen, binistischen Grundsatzaussage beschrieben ist
und zum Ausdruck kommt.

Im Interesse aller Bürger soll für mehr
Ausgewogenheit in Umwelt  und Gesellschaft
eingetreten werden, im Rahmen einer institutionalisierten

Schutzgemeinschaft als Bürgerlobby.

Diese Aufgabe soll hier im Besonderen durch
Bildung,
als Voraussetzung zur Erreichung der oben angegebenen Aufgaben, geleistet werden.

Darüber hinaus sieht sich der Verein als Vertretung des Bürgers und seiner Interessen gegenüber der Legislative, Exekutive und der Wirtschaft, jedoch ohne politische Betätigung.
Die hier den Mitgliedern, durch Aufklärung und Bildung jeglicher Art, vermittelte Hilfe, so wie Rat und Schutz zum Besseren, soll dem Wohl aller Bürger dienen.

2.) Die Verwirklichung dieser satzungsmäßigen Bildungsaufgabe

soll durch die Beschaffung von Beiträgen, Spenden und Zuschüssen erreicht werden.

3.) Ein möglichst niedriger Beitragssatz

soll sicherstellen, dass jeder interessierte Bürger an den Bildungsangeboten teilnehmen kann.

Praxis
Binistische Vereinigung e.V.

Letzte Änderung: 18.06.2007

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