Mitgliederversammlung

§ 3.1.0 Versammlungsordnung

1.) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

Dieses Versammlungsrecht ist den Vollmitgliedern vorbehalten und sollte inclusive aller anderen Rechte als Pflicht angesehen werden.

2.) Die Mitgliederversammlung wird geleitet und gepflegt vom Gesamtvorstand.

3.) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Internet statt.

Aus Logistik- Kosten- und Dokumentationsgründen findet die ordentliche Mitgliederversammlung standardmäßig und ganzjährig auf dieser vereinsinternen Internetseite statt.

Versammlungen

Gründungsversammlung am 21.01.2007

Zwingende Satzungsänderung bis 29.05.2007

Vorhaben

Geplante Präsentationsseite.

BiSgeV - Intern

Letzte Änderung: 29.04.2007

kontakt@binismus.de