Kursregeln

01. Kurse unter Beaufsichtigung von Ausbildern / Ausbilderinnen sind kostenpflichtig.

02. Die Unterrichts- und Prüfungsräume sind ständig geöffnet zu halten.
03. Freie Zeit- und Ferieneinteilung für Lernende und Lehrende ist obligat.
04. Die fortgeschrittenen Lernenden weisen Anfänger mit in den Unterrichtsstoff ein.
05. Die Lernenden kontrollieren, unterweisen und bewerten sich gegenseitig
06. Der Unterrichtende übt hier eine Lehr- Kontroll- Schieds- und Regelfunktion aus.

07. Theoretischen Prüfungen sind, von Ausnahmen abgesehen, nur schriftlich statthaft.
08. Mündliche Prüfungen sind Ausnahmen und ohne Videodokumentation nicht zulässig.
09. Praktisch Prüfungen sind durch Videoaufnahmen in ihrem Werdegang zu dokumentieren.
10. Dem Prüfling sind Kopien der Prüfungsdokumente auszuhändigen. (Video u. Prüfungsbögen)
11. Die Zuhilfenahme von geeigneter EDV und anderer Technik unterliegt der Entscheidung
     der Prüfungsinstitution.
12. Mündliche Prüfungen sind ohne Videodokumentation nicht zulässig.
13 Als Prüfer kann jeder Sachkundige zugelassen werden.
14. Die Zulassung als Prüfer ist gesetzlich als auch privat regelbar.

Die vorgenannten Regeln sind Voraussetzung für nachfolgende Vorteile.

Praxis
Bildung

Gestaltung, und Realisation:www.bamup.infoLetzte Aktualisierung: 08. 01.  2008  /   Mailkontakt