Grundgesetz

Die Volksvertreter, die für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stimmten, wussten sicherlich um die Grundsätzlichkeit  und somit die Bedeutung dieses Werkes. Daher ist es fast unvorstellbar, dass es heute Bestrebungen gibt, die diesem Werk genau diese Grundsätzlichkeit und Bedeutung nehmen möchten.

So zum Beispiel auch Deutsche - Bank - Chef Ackermann.

http://www.zeit.de/2010/02/Klassenkampf-Wingert?page=all

Oder Herr Koch, Ministerpräsident von Hessen.

Aber nicht nur Herr Ackermann, sonderbarerweise selbst diejenigen die von Staatswegen sich als Mitarbeiter der Kommunen damit ihr Geld verdienen, wenn sie sich um alte und sozial schwache Menschen bemühen, setzen alles daran sich selbst arbeitslos und somit selbst zu Hilfsbedürftigen zu machen. Was natürlich nicht geht, da sie ja gerade selbst unseren Sozialstaat abgeschafft haben.

Kein Wunder also, wenn sich betroffene und weitsichtige Bürger wehren.

Im sozialgerichtlichen Verfahren, S 21 SO 9/10 ER (VNR: 146516)

Wird beantragt,
1.   Den Anträgen der Antragsgegnerin nicht zu folgen.
2.   Die Klage des Antragsteller weiter zu verfolgen, um in einer gerichtlichen Überprüfung
      festzustellen, ob hier, durch Haltung und Handlung der Antragsgegnerin, ein Ver-
      stoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 und 2 besteht.
3.   Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Begründung:
1.   Die Antragsgegnerin ist ihrer Informationspflicht in nicht ausreichender Form nachgekom-
      men, wodurch sie auch die daraus entstehenden Auswirkungen zu verantworten hat.
2.   Es nicht einsehbar, warum einem schwer erkrankten oder genesenden Menschen, die für
      jeden Menschen einsehbare, als auch vom Grundgesetz her garantierte, notwendige
      Hilfe verweigert wird.
3.   Hierdurch entsteht, nicht nur für mich, der dringende Tatverdacht, dass auf kaltem Wege
      unser Grundgesetz umgangen oder gar ausgehebelt werden soll. Um so, vielleicht, zu-
      sätzlich, Sozialgerichts- und eigene Personalkosten zu sparen.

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Letzte Änderung: 17. 01. 2010

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