Geschäftsordnung

§ 1.1 Aufgabenstellung

1.) Aufgabe des Vereins ist ...

die Förderung des binistischen Gedankengutes. So wie dies in der,
unter www.binismus.de veröffentlichen, binistischen Grundsatzaussage beschrieben ist
und zum Ausdruck kommt.

Im Interesse aller Bürger soll für mehr
Ausgewogenheit in Umwelt  und Gesellschaft
eingetreten werden, im Rahmen einer institutionalisierten

Schutzgemeinschaft als Bürgerlobby,

Diese Aufgabe soll hier im Besonderen durch
Bildung,
als Voraussetzung zur Erreichung der oben angegebenen Aufgaben, geleistet werden.

Darüber hinaus sieht sich der Verein als Vertretung des Bürgers und seiner Interessen gegenüber der Legislative, Exekutive und der Wirtschaft, jedoch ohne politische Betätigung.
Die hier den Mitgliedern, durch Aufklärung und Bildung jeglicher Art, vermittelte Hilfe, so wie Rat und Schutz zum Besseren, soll dem Wohl aller Bürger dienen.

2.) Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen,

zur Erlangung dieser Ziele, an entsprechende Initiativen und in allen denkbaren Bereichen.

3.) Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke,

sollen alle geeigneten, rechtlich zulässige Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
Insbesondere soll es jedem Bürger, durch einen möglichst geringen Mitgliedsbeitrag, ermöglicht werden Mitglied zu sein, um so an den Vorzügen des Vereins teilhaben zu können.

BiSGeV / Intern

Letzte Änderung: 22.11.2006

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